Industrieböden zur Erfüllung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach AwSV

Bei Dichtflächen zum Schutz des Untergrundes gegenüber wassergefährdenden Stoffen finden unterschiedliche Konzepte Anwendung.

Ist bei der Planung eines neuen Bauwerkes ein flächenfertiger Betonboden vorgesehen, so kann dieser in fast allen Fällen in einen sogenannten FD- (=flüssigkeitsdicht) Beton umgeplant werden.

Hierzu sind bemessungs-, beton-, und überwachungstechnische Sondermaßnahmen erforderlich, ohne auf das bekannte Eigenschaftsprofil eines hochwertigen Betonbodens zu verzichten. 

Flächen mit FD-Beton sind vergleichsweise wirtschaftlich herzustellen, äußerst robust und widerstandsfähig.

In besonderen Fällen und vor allen Dingen dann, wenn ein Bauteil nachträglich WHG-gerecht umgenutzt wird, können spezielle Beschichtungssysteme auf Reaktionsharzbasis eingesetzt werden. Solche Beschichtungen sind auch elektrisch leitfähig herzustellen und verfügen über eine hohe chemische Beständigkeit. 

Bei hoher mechanischer Beanspruchung muss der Einsatz von Beschichtungen sorgfältig geprüft werden.

CBL Chemobau verfügt seit vielen Jahren über die Zulassung als Fachbetrieb nach WHG, übernimmt die Abstimmung mit der Planung und Bemessung von Bauausführungen für Dichtflächen und arbeitet selbstverständlich mit den Sachverständigen nach § 53 AwSV zusammen, für eine erfolgreiche gutachterliche Begleitung und Abnahme der Arbeiten.

Seit über 30 Jahren stellen wir Dichtflächen sowohl für LAU- und HBV-Anlagen unterschiedlichster Nutzung her.